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Die Idylle des Wattenmeeres genießen. Ja, Sylt ist immer eine Reise wert!

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Urlaub auf Sylt!

Nicht allein der wunderbare Weststrand und das romantische Wattenmeer machen den Charme dieser Insel aus. Die interessanten und vielseitigen Ortschaften bringen zu jeder Jahreszeit immer wieder neue Erlebnisse in Ihren erholsamen Aufenthalt!

Mietbedingungen für Ferienwohnungen

1.

Mit seiner Unterschrift akzeptiert der Mieter das Angebot des Vermieters und die nachstehenden Mietbedingungen. Bei einem kurzfristigen Anreisetermin erfolgt dieses auch telefonisch oder per Telefax.

 

2.

Nach Empfang der Reservierungsbestätigung sind vom Mieter 20 % Anzahlung auf das Konto des Vermieters zu leisten. Damit ist die Mietvereinbarung für beide Seiten bindend. Die Zahlung des Restbetrages muß mit der Übernahme der Wohnung erfolgt sein, damit die Wohnung vertragsgemäß überlassen werden kann.

 

3.

Bei Rücktritt vom Mietvertrag berechnet der Vermieter 100,00 € Stornokosten. Darüberhinaus hat der Vermieter Anspruch auf den um 10 % reduzierten Mietbetrag, sofern es nicht gelingt, das Mietobjekt für den gleichen Zeitraum zum Mietpreis zu vermieten.

Der Vermieter empfiehlt den Abschluß einer Reisekostenrücktrittsversicherung bei einschlägiger Versicherungsbranche.

 

4.

Zwischen Mieter und Vermieter vereinbarte Extraleistungen, z.B. zusätzliche Wäsche und Reinigungspakete, Telefonkosten sind vor der Abreise zu verrechnen.

 

5.

Bei Übernahme des Mietobjekts ist die Einrichtung, Wäsche, Geschirr und Hausrat zu überprüfen. Auf eventuelle Mängel ist sofort hinzuweisen. Für die vom Mieter eingebrachte Sachen wird keine Haftung übernommen.

 

6.

Der Mieter hat Anspruch auf das Mietobjekt am Anreisetag ab 16.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr.

 

7.

Das Mietobjekt darf nur mit in der Bestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden; Kinder gelten als volle Person.

 

8.

Haustiere sind in dem Mietobjekt grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter.

 

9.

Der Mieter ist für das Mietobjekt und dessen gesamte Einrichtung verantwortlich. Dieser hat es pfleglich zu behandeln und verpflichtet sich, alle durch ihn oder seine Mitbewohner verursachten Schäden zu ersetzen. Bei Abreise ist die Wohnung in einem sauberen Zustand zu hinterlassen.

 

10.

Die Kurabgabe ist gemäß örtlicher Kurabgabensatzung vom Mieter am Ort zu bezahlen.

 

11.

Der Vermieter handelt bedingt in eigenem Namen und darüber hinaus als Vermittler zwischen Mieter und Eigentümer.